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BGH, 29.10.1959 - 2 StR 445/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - 2 StR 445/59
Die darin enthaltenen Einzelstrafen müssen in die neue Gesamtstrafe einbezogen werden (vgl. BGHSt 12, 99; RGSt 44, 302).Das Landgericht wird bei der neuen Entscheidung zu berücksichtigen haben, daß bei der Bildung einer neuen Gesamtstrafe die frühere Gesamtstrafe aufgelöst wird, die ihr zu Grunde liegenden Einzelstrafen aber nicht wegfallen (BGHSt 12, 99).
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - 2 StR 445/59
Dazu gehören später entstandene Kosten nicht (BGHSt 6, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]). - RG, 30.01.1911 - I 1234/10
Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei …
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - 2 StR 445/59
Die darin enthaltenen Einzelstrafen müssen in die neue Gesamtstrafe einbezogen werden (vgl. BGHSt 12, 99; RGSt 44, 302).